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Warum muss man nach DGUV Vorschrift prüfen lassen?

Kurz und Knapp

Gesetzlicher Auftrag an Unternehmen, zur Vermeidung von Arbeitsunfällen, so wie Sach- und Personenschäden

Auflage durch die Unfall- und Feuerversicherungen

So werden Produktionsausfälle, Störungen und damit einhergehende Umsatzeinbußen verhindert

Im Detail

Von Seiten des Gesetzgebers sind die Vorschriften zur Prüfung elektrischer Geräte und Anlagen im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der (BetrSichV) und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) verankert. Nähere Informationen haben wir bereits in unserem Artikel zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Sie zusammengestellt.

Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gibt außerdem relevante Vorschriften heraus. Die wichtigsten sind die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) und Vorschrift 4. Dort werden alle Prüfpflichten für elektrische Betriebsmittel und elektrische Anlagen erläutert. Vereinzelt werden diese Vorschriften auch unter der Bezeichnung E-Check thematisiert. Dies ist jedoch insofern irreführend, als hier eine Prüfung der elektrischen Anlagen, unter ausschließlicher Berücksichtigung ausgewählter DIN VDE-Bestimmungen erfolgt.

Nicht zu unterschätzen sind vor allem die Zusatzkosten, die durch unzulänglich gewartete Anlagen entstehen können. Nur zu reagieren ist zwar immer teurer als regelmäßige Wartung. Ein wirklich optimales Kosten Nutzen Verhältnis erreichen Sie jedoch nur durch Predictive Maintenance.

Was wird nach DGUV Vorschrift geprüft?

Kurz und knapp

Kurz: Alle Geräte und Anlagen in öffentlichen oder gewerblichen Kontexten, die mit Netzspannung betrieben werden. Die wichtigsten Kategorien sind:

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel

Elektrische Anlagen (stationär oder nicht stationär)

Elektrische Maschinen

Im Detail

Ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel sind elektrische Betriebsmittel, die für unternehmerische Tätigkeiten eingesetzt werden. Diese können während des Betriebes bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind. Dazu zählen zum Beispiel handgeführte Elektrowerkzeuge, Tischsteckdosen aber auch Baustellenkreissägen, größere Ersatzstromerzeuger oder Schweißgeräte.

Zusammengefasst: Alle beweglichen Geräte die einen Stecker haben.

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind z.B. Klimaanlagen oder Durchlauferhitzer. Zusammengefasst: Alle elektrischen Betriebsmittel, deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können, selbst dann, wenn Sie über bewegliche Anschlussleitungen/Stecker betrieben werden.

Als Elektrische Anlagen werden Zusammenschlüsse beliebiger elektrischer Betriebsmittel bezeichnet. Stationäre Anlagen sind mit ihrer Umgebung fest verbunden z. B Haupt- und Unterverteilungen in Gebäuden aber auch in Containern oder Fahrzeugen, während nicht stationäre Anlagen entsprechend ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch nach dem Einsatz wieder abgebaut (zerlegt) und am neuen Einsatzort wieder aufgebaut (zusammengeschaltet) werden.

Elektrische Maschinen zählen mehrheitlich zu den ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln. Dazu zählen beispielsweise Produktionsstraßen oder CNC-Fräsmaschinen. Die Prüfung von Maschinen stellt oft eine besondere Herausforderung für die Prüfer und die verwendete Prüfsoftware dar, wenn beispielsweise im laufenden Betrieb oder im Verbund geprüft werden soll, um Ausfallzeiten zu minimieren. Hier sollten Sie nur einem erfahrenen Dienstleister vertrauen, der entsprechende Referenzen aufweisen kann.

Zu welchem Zeitpunkt muss nach DGUV Vorschrift geprüft werden?

Kurz und knapp

Vor der ersten Inbetriebnahme

Nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme

in bestimmten Zeitabständen (regelmäßige Prüfung)

Welche Fristen müssen für die regelmäßigen Prüfungen festgelegt werden

Im Detail

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur in ordnungsgemäßem Zustand in Betrieb genommen werden (Erstinbetriebnahme) und müssen in diesem Zustand erhalten werden. Dies ist gewährleistet, wenn vor Inbetriebnahme, nach Änderung oder Instandsetzung sichergestellt wird, dass die Anforderungen der elektrotechnischen Regeln eingehalten werden. Die Erstprüfung kann entfallen, wenn dem Unternehmer vom Hersteller oder Errichter bestätigt wird, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift DGUV 3+4 entsprechend beschaffen sind. Zu unterscheiden davon ist die Lieferbestätigung des Herstellers oder Lieferers bei der Lieferung von anschlussfertigen elektrischen Betriebsmitteln. Für diese Lieferbestätigung reicht es aus, wenn der Hersteller oder Lieferer auf Verlangen nachweist, dass der gelieferte Gegenstand den Verordnungen zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz entspricht.

Außerdem muss eine regelmäßige Prüfung der Anlagen und Betriebsmittel erfolgen. Dies ist notwendig, da sich Elektrische Anlagen im normalen Betrieb kontinuierlich verändern . Elektrotechnische Veränderungen können aktiv durch äußere Eingriffe herbeigeführt worden sein, sie können aber auch passiv jederzeit im normalen Betrieb entstehen (z.B. durch Schalt- und Steuervorgänge, kurzzeitige Überlastungen, u.ä.) Da außerdem elektrische Anlagen in äußerst vielfältigen Konfigurationen vorliegen können, muss die Festlegung der Fristen primär im Zuge einer individuellen Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Dies setzt eine umfangreiche Bewertung der Arbeitssituation voraus. Dazu können folgende Kriterien herangezogen werden:

Herstellerhinweise

Betriebliche Erfahrungen

Benutzungsdauer und -häufigkeit

mechanische, chemische und thermische Beanspruchungen

Witterungs- und Umwelteinflüsse

Verschleiß und Schädigung des Arbeitsmittels

Ausfallverhalten des Arbeitsmittels

Unfallgeschehen mit vergleichbaren Arbeitsmitteln

Qualifikation und Erfahrung der Benutzer

Die Fristen für die regelmäßige Prüfung sind in erster Linie im Zuge einer individuellen Gefährdungsbeurteilung gemäß §5ArbSchG, §3BetrSichV und §3BGV/GUV-V A1 festzulegen. Richtwerte für die Prüfung unter normalen Betriebs- und Umgebungsbedingungen sind in der DGUV Vorschrift 4 zu finden.

Als fristgerechte Prüfung lässt die TRBS 1201 bei den technischen Prüfungen außerdem die Möglichkeit der Prüfung mit datentechnisch verknüpften Messsystemen z. B. Online-Überwachung mit der Maßgabe einer zeitnahen Instandhaltung zu. Eine regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen kann also entfallen, wenn diese von einer Elektrofachkraft bzw. einem stetig ansässigen Dienstleister oder mit Hilfe eines wirksamen Managementsystem für vorbeugende Unterhaltung und Wartung ständig überwacht werden.

Die Prüfungen für ortsveränderliche Geräte müssen nach festgelegten Kriterien durchgeführt werden?

Kurz und knapp

Es muss eine Vorbereitung erfolgen, auch Ordnungsprüfung genannt.

Die technische Prüfung ortsfester Geräte und Anlagen gliedert sich in die Bereiche:

Besichtigung

Erprobung

Messung

Im Detail

Die Vorbereitung einer Prüfung beginnt mit einer Bestandsaufnahme. Diese umfasst frühere Prüfprotokolle, Schalt- und Übersichtspläne und weitere Dokumentationen inklusive der Ermittlung des vorliegenden Netzsystems. Außerdem muss geklärt werden, ob der augenblickliche Zustand der Anlage mit den Bestandsplänen übereinstimmt. Durch eine geänderte Nutzung kann eine Nach- oder Umrüstung der bestehenden Anlage erforderlich werden, z.B. die Nachrüstung einer Fehlerstrom- Schutzeinrichtung (RCD). Es ist außerdem erforderlich, den Prüfumfang eindeutig festzulegen - So müssen bspw. Zeitversetzte Kontrollen und Messungen, wenn Abschaltungen zu bestimmten Zeitpunkten nicht möglich sind, dokumentiert und nachvollziehbar sein. Wichtig ist nicht zuletzt eine Prüfung auf Übereinstimmung der Ausführung mit den Betriebs- und Nutzungsbedingungen, z.B. erhöhte Anforderungen an den Brand- und/oder Explosionsschutz aufgrund veränderter Raumnutzung.

Die Schritte der technischen Prüfung der Reihe nach:

Das Besichtigen muss die zusätzlichen Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art nach der Normenreihe VDE 0100-7XX einschließen, z.B. hinsichtlich des Feuchtigkeits- oder des Brand- und Explosionsschutzes. Zu besichtigen sind folgende Punkte:

Nachweis der vorangegangenen Prüfung: Liegt ein vollständiges Prüfprotokoll der vorangegangenen Prüfung vor

Kennzeichnungen: Sind Betriebsräume, Verteilerstromkreise, Kabel, Stromkreise, Sicherungen, Schalter und Klemmen entsprechend gekennzeichnet?

Zugänglichkeit: Ist der sichere Zugang zur Bedienung, Wartung und Inspektion der Anlage möglich?

Schutzmaßnahmen: Ist der Basisschutz (Schutz gegen direktes Berühren) aktiver Teile elektrischer Betriebsmittel gewährleistet? Sind alle Anforderungen an Schutzleiter und Neutralleiter erfüllt ?

Anlagenschutz: Entsprechen die Schutz- und Überwachungseinrichtungen den Anforderungen und sind diese richtig ausgewählt und eingestellt? Sind die Betriebsmittel unter Berücksichtigung der äußeren Einflüsse, beispielsweise der IP-Schutzart, richtig ausgewählt?

Sind negative Veränderungen erkennbar? Sind Anzeichen thermischer Überbeanspruchung erkennbar, z.B. Verfärbungen oder Verformungen?

Die regelmäßige Prüfung einer elektrischen Anlage schließt auch eine Erprobung ein. Dabei wird die Wirksamkeit der Schutz- und Meldeeinrichtungen überprüft. Folgende Punkte müssen hierbei überprüft werden:

Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) durch Betätigen der Prüftaste

Isolationsüberwachungsgeräte im IT-System durch Betätigen der Prüftaste

Wirksamkeit von Stromkreisen und Betriebsmitteln, die der Sicherheit dienen, z.B. Schutzrelais, Not-Ausschaltung, Verriegelungen

Rechtsdrehfeld bei Drehstromsteckdosen

Funktionsfähigkeit von erforderlichen Melde- und Anzeigeeinrichtungen, z.B. Rückmeldung der Schaltstellungsanzeige an ferngesteuerten Schaltern und Meldeleuchten

Durch Messen wird festgestellt, ob die Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag wirksam sind. Es müssen geeignete Messungen durchgeführt werden, um folgende Punkte zu gewährleisten:

Spannungen zwischen allen Außenleitern, zu Neutral- und Schutzleiter: Diese Messung dient u.a. der Kontrolle der Netzform (TN System, IT-System) sowie dem Nachweis, dass der Schutzleiter nicht mit Fremdspannung beaufschlagt ist.

Nachweis der Niederohmigkeit des Schutzleitersystems: Die Niederohmigkeit des Schutzleitungssystems ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der Schutzmaßnahme „Automatische Abschaltung der Stromversorgung im Fehlerfall“.

Prüfung der Schutzmaßnahmen durch automatische Abschaltung der Stromversorgung - Überprüfung der Abschaltbedingungen:

Messung der Schleifenimpedanz

Überprüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD)

Besondere Messungen in IT-Netzsystemen (Ableitstrom)

Isolationswiderstand: Die Isolationswiderstandsmessung dient dem Nachweis, dass die Isolation der elektrischen Stromkreise noch die für den sicheren Betrieb notwendigen Widerstandswerte aufweist.

Ergänzende Messungen & Verfahren: Drehfeldmessung, Erdungsmessung, Netzanalyse, Frequenzanalyse, Neutralleiter- und Schutzleiterstrommessung und Thermographie

Wer darf die Prüfungen nach DGUV durchführen?

Kurz und knapp

Grundsätzlich nur eine zur Prüfung befähigte Person - d.h. eine Elektrofachkraft(EFK)

(In eingeschränkter Form) auch Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP)

Im Detail

Die befähigte Person ist eine Fachkraft, die durch ihre elektrotechnische Fachausbildung, mindestens einjährige Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die aktuelle Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen verfügen. Darüber hinaus können sich weitergehende Anforderungen ergeben, z.B. für Prüfsachverständige nach Baurecht für die Prüfung von elektrischen Anlagen in Versammlungsstätten oder VdS anerkannte Sachverständige für das Prüfen elektrischer Anlagen nach VdS-Richtlinien. Die Prüfperson trägt die fachliche Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung. Sie legt die Art und den Umfang der Prüfung fest und trifft die Auswahl der geeigneten Mess- und Prüfgeräte. Werden ortsunkundige Personen mit Prüfungen beauftragt, sind sie in die Arbeitsstätte sowie in die elektrische Anlage einzuweisen.

Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) und Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten, die diesen Anforderungen nicht genügen dürfen nur unter Aufsicht einer Elektrofachkraft Geräte- und Anlagenprüfungen durchführen.

Kann man die Prüfungen optimieren?

Kurz und knapp

Das größte Optimierungspotential liegt in der langfristigen Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Prüfdienstleister.

Im Detail

Effiziente Prozesse sind das Fundament der Qualität einer Dienstleistung. Derartige Prozesse können nur in langjähriger Erfahrung mit komplexen Aufgabenstellungen erwachsen. DPS - Das Prüfunternehmen betreut über 1000 Kunden aus allen Branchen wie Industrie, Handwerk, Verwaltung oder Filialgeschäft. Bevor wir an unsere Prozesse anknüpfen ist es außerdem wichtig, die Prozesse des Kunden zu verstehen. Dies ist die zweite wichtige Säule einer optimalen Zusammenarbeit. Mit umfassenden Feedbackgesprächen und Review Terminen können Herausforderungen schnell erkannt und zeitnah in die Abläufe integriert werden. Nicht zuletzt sind eine umfassende juristische Expertise und die Nutzung IT gestützer Organisations-, Mess- und Dokumentations- systeme eine wichtige Voraussetzung, um die Prüfpflichten so in die Unternehmensprozesse zu integrieren, dass ein Mehrwert für das Unternehmen entsteht. Dies stellt immer das Ergebnis einer gelungenen Optimierung dar.

Die Dokumentation der Prüfung nach DGUV muss gewisse Voraussetzungen erfüllen?

Kurz und knapp

Die Dokumentation ist gesetzlich vorgeschrieben und dient im Schadensfall als Nachweis, dass die Regelmäßige Kontrolle der elektrischen Betriebsmittel und Anlagen erfolgt ist.

Der Gesetzgeber macht außerdem auch Vorgaben:

zu den inhaltlichen Mindestanforderungen

Zum Ergebnis der Dokumentation

Durch längerfristiges Aufbewahren der Prüfergebnisse lassen sich Veränderungen des Zustandes der elektrischen Anlage und Betriebsmittel feststellen. Anhand dieser Informationen können Prüffristen bestätigt oder angepasst werden.

Die Dokumentation kann Grundlage weitergehender Prüfungen durch Sachverständige sein. z.B. für eine Brandschutzprüfung durch VdS Sachverständige

Im Detail

Die Notwendigkeit, durchgeführte Prüfungen an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln zu dokumentieren, ergibt sich aus verschiedenen rechtlichen Grundlagen:

Betriebssicherheitsverordnung, §3 und 14

DGUV Vorschriften 3 und 4, §5

Normen (VDE 0100-600, VDE 0105-100, VDE 0185-305-3 Beiblatt 3, …)

Neben diesen Rechtsgrundlagen können gegebenenfalls noch weitere spezielle Regelungen zu berücksichtigen sein, z.B. Bauordnungsrecht der Länder (Prüfverordnungen) oder das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG).

Die Form der Dokumentation ist nicht verbindlich festgelegt, aber deren inhaltliche Mindestanforderungen. Die Dokumentation kann handschriftlich oder in elektronischer Form erfolgen und aufbewahrt werden. Die Ergebnisse sind mindestens bis zur nächsten Prüfung zu archivieren.

Die Dokumentation sollte in jedem Fall die folgenden Angaben enthalten:

Name und Anschrift des Auftraggebers, Name und Anschrift des Auftragnehmers und Name der Prüfperson

Auflistung der einzelnen Prüfprotokolle (empfehlenswert mit Protokollnummern) für die Dokumentation der Sicht und Funktionsprüfungen und der Messungen

Beschreibung des Prüfumfangs (z.B. Bezeichnung des Objekts, der Anlage oder des Gebäude(-teils) sowie Verteiler und Stromkreise) Anlagen- bzw. Betriebsmitteldaten

Prüfgrundlagen

Anlass der Prüfung (Erst- bzw. Wiederholungsprüfung)

Verwendete Mess- und Prüfgeräte

Prüfdatum, Unterschrift der Prüfperson und des Anlagenbetreibers

Das Ergebnis der Dokumentation besteht in einer kompakten Bewertung des Zustandes der elektrischen Anlage bzw. der Betriebsmittel. Hier können beispielsweise folgende Kategorisierung zur Anwendung kommen:

Schwerwiegende Mängel: Sicherheitsrelevante Mängel, die unverzüglich behoben werden müssen, da ansonsten Gefahr für Leben, Gesundheit und/oder Sachwerte besteht.

Mängel ohne akute Gefahr: Mängel, die bei Nichtbeseitigung zu einer Gefährdung führen können und die demnächst beseitigt werden müssen.

Mängel, die im Rahmen der Prüfung bereits entdeckt und behoben wurden: Die Auflistung der Mängel, die bereits im Rahmen der Prüfung beseitigt wurden, ist vorteilhaft, um der Prüfperson bei Folgeprüfungen Hinweise auf mögliche Mängelschwerpunkte zu liefern.

Empfehlungen für den Weiterbetrieb und eventuell notwendige Nachrüstungen/ Verbesserungen: Die VDE 0105-100 enthält explizit den Hinweis, dass die Prüfperson Empfehlungen für Reparaturen und Verbesserungen geben soll, soweit dies sinnvoll und angemessen ist.

Wer haftet für die Prüfung?

Kurz und knapp

Bei einem Schadensfall wegen einer unzureichenden Prüfung haften die Verantwortlichen im Betrieb.

Im Detail

In letzter Instanz ist es die Pflicht eines Arbeitgebers, sichere Arbeitsmittel bereitzustellen und im weiteren Fortgang für eine hinreichende Sicherheit zu sorgen. Ändern sich beispielsweise nach einer Prüfung die der Festlegung der Prüffrist zugrunde liegenden Parameter, weil beispielsweise das Arbeitsmittel in einer anderen Umgebung eingesetzt oder deutlich stärker beansprucht werden, so kann dies nicht mehr in der Verantwortung des Prüfers liegen.

Was kostet die Prüfung nach DGUV 3?

Kurz und knapp

Für die Kosten einer DGUV Prüfung lassen sich keine pauschalen Angaben treffen, da es hier viele Einflussfaktoren gibt.

Im Detail

Nicht nur die Anzahl der Anlagen und Verbraucher ist hier ein Faktor, sondern auch deren räumliche Verteilung (Werksgelände oder Filialgeschäft), der Grad der Spezialisierung oder die Anforderungen an die Verfügbarkeit der Anlagen. Zur Reduzierung der Kosten ist es empfehlenswert einen Dienstleister zu beauftragen, der über lange Prüferfahrung in möglicht vielen Bereichen (Industrie / DAX Unternehmen, Handwerk, Verwaltung oder Filialgeschäft) verfügt. Nur so ist gewährleistet, dass den Prüfungen effiziente Prozesse zugrundeliegen und für alle Bereiche spezialisierte Prüf-Teams verfügbar sind.

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